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   FG Düsseldorf, 14.10.2010 - 14 K 1324/10 F   

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https://dejure.org/2010,16474
FG Düsseldorf, 14.10.2010 - 14 K 1324/10 F (https://dejure.org/2010,16474)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.10.2010 - 14 K 1324/10 F (https://dejure.org/2010,16474)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Oktober 2010 - 14 K 1324/10 F (https://dejure.org/2010,16474)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besteuerung des privaten Veräußerungsgewinns von Wertpapieren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Spekulationsgewinn: Anzuwendendes Recht bei Veräußerung im Jahr 1997 und Zufluss im Jahr 2000; Erhöhung der Abfindung gemäß § 304 AktG; Spekulationsgewinn; Anzuwendendes Recht; Veräußerung; Zufluss; Erhöhung der Abfindung; Verfassungswidrigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Spekulationsgewinn: Anzuwendendes Recht bei Veräußerung im Jahr 1997 und Zufluss im Jahr 2000 - Erhöhung der Abfindung gemäß § 304 AktG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 447
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 11.11.2009 - IX R 57/08

    Zur erstmaligen Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.10.2010 - 14 K 1324/10
    Diese Auffassung habe der Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 11.11.2009 IX R 57/08 noch einmal bestätigt.

    Das Urteil des BFH vom 11.11.2009 IX R 57/08 stehe dieser Rechtsauffassung nicht entgegen, sondern behandle die Zuflussproblematik eines steuerpflichtigen Veräußerungsgeschäftes im Kontext der Übergangsregelung des § 52 Abs. 4a Nr. 2 EStG (Steuersenkungsgesetz - StSenkG - vom 23.10.2000).

    Aus dem vom Beklagten zitierten BFH-Urteil vom 11.11.2009 IX R 57/08 (BStBl II 2010, 607) lässt sich nichts Gegenteiliges ableiten.

  • BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02

    Spekulationssteuer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.10.2010 - 14 K 1324/10
    Im Hinblick auf dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 09.03.2004 2 BvL 17/02, wonach die Besteuerung von Spekulationsgewinnen im Jahr 1997 verfassungswidrig ist, blieb der Verlust bei der Feststellung der Einkünfte unberücksichtigt.

    Denn § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b EStG (1997) ist nach dem Urteil des BVerfG vom 09.03.2004 2 BvL 17/02 (Entscheidungssammlung des Bundesverfassungsgerichts -BVerfGE - 110, 94) wegen struktureller Vollzugshindernisse unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG und damit nichtig, soweit er.

  • BFH, 02.05.2000 - IX R 73/98

    Spekulationsgeschäfte bei Festgeldanlage in Fremdwährung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.10.2010 - 14 K 1324/10
    Eine Anschaffung ist der entgeltliche Wertpapiererwerb von Dritten (vgl. BFH-Urteil vom 02.05.2000 IX R 73/98, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2000, 614; Kube in Kirchhof, EStG, 9. Auflage, § 23 Rdn. 11).
  • BFH, 04.06.2003 - X R 49/01

    Anschaffungszeitpunkt eines Grundstücks

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.10.2010 - 14 K 1324/10
    Maßgeblich für die Zeitpunkte der Anschaffung und der Veräußerung sind jeweils die zivilrechtlichen Verpflichtungsgeschäfte (vgl. BFH-Urteil vom 04.06.2003 X R 49/01, BStBl II 2003, 751 mit weiteren Nachweisen; Kube in Kirchhof, a.a.O., § 23 Rdn. 16).
  • BFH, 20.03.2001 - IX R 97/97

    Zufluss bei Zahlungen durch Scheck

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.10.2010 - 14 K 1324/10
    Für den Zufluss i. S. des § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG ist - im Gegensatz zur Veräußerung, die auf das Verpflichtungsgeschäft abstellt - nur die Verfügungsgewalt über das entsprechende Wirtschaftsgut als rein tatsächliches Moment maßgeblich (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BFH, Urteil vom 20.03.2001 IX R 97/97, BStBl II 2001, 482 mit weiteren Nachweisen; Seiler in Kirchhof, a.a.O., § 11 Rdn. 10).
  • FG Hamburg, 29.10.2008 - 1 K 190/06

    Einkommensteuer: Zeitliche Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens bei

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.10.2010 - 14 K 1324/10
    So sei dem Urteil des Finanzgerichts (FG) Hamburg vom 29.10.2008 1 K 190/06 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2009, 642) zu entnehmen, dass das für die dem Grunde nach einheitliche Besteuerung des Veräußerungspreises i. S. des § 23 Abs. 3 EStG anzuwendende Recht sich nach dem wirksamen Abschluss des obligatorischen Vertrags richte.
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